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Die Hausordnung der Reischach-Realschule Immendingen
Wo gilt die Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich. Hierzu
zählen die Gebäude
der Haupt- und Realschule, die Pausenhöfe, Parkplätze und
Grünanlagen, sowie
der Verbindungsweg zur Sporthalle und die Bushaltestelle.
Alle
Lehrerinnen und Lehrer der
Schloss- und Realschule sind
für alle Schülerinnen und Schüler aufsichts- und
weisungsberechtigt.
(Im Folgenden wird die kürzere,
männliche Form verwendet. Sie
trifft auf beide
Geschlechter zu.)
Schulhaus
- Jeder
Schüler bringt sein Sachen nach dem Unterricht vor das
nächste Unterrichtszimmer und begibt sich sofort in die Pause.
- Ist
der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht da, sagt ein
Schüler im Rektorat Bescheid.
- Kaugummikauen ist im
gesamten Schulhaus verboten.
- Ballspielen u.ä. ist
im Schulhaus verboten.
- Elektronische Geräte:
- Alarmuhren,
Handys
und elektrisches Spielzeug bleiben während des Unterrichts
grundsätzlich
abgeschaltet und sind in der Tasche zu verwahren. Dies gilt ebenso
für tragbare
digitale Aufnahme- und Wiedergabegeräte (z.B. mp3-Player,
Discman, i-Pod,
Kopfhörer für Handys, etc.).
- Bild-
und
Tonaufnahmen sind, soweit keine gesonderte Genehmigung vorliegt,
während des
Schulbetriebs nicht erlaubt. Allgemein gilt: werden Personen heimlich
oder
gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen
Eingriff in
das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten und damit
eine
Rechtsverletzung dar.
- Bei
Verlust oder
Beschädigungen von Handys oder anderen Wertgegenständen
besteht seitens der
Schule generell kein Versicherungsschutz.
- Bei
Verstößen kann das Gerät vom Lehrer abgenommen und bis
zum Ende des Schultages
verwahrt werden.
Außenbereich
- In den beiden großen Pausen halten sich die
Schüler im Pausenbereich (Außenbereich) auf und nicht im
Schulhaus.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während
der Unterrichtszeit und der Pausen ohne Genehmigung einer Lehrkraft
verboten.
- Die Begrenzung des Pausenbereichs ist auf einem Plan
neben der Eingangstür zu sehen.
- Die Grünanlagen dürfen bei Extremwetter
(Nässe und Schnee) nicht betreten werden.
- Der Innenhof gehört zum Pausenbereich. Er ist
ein ruhiger Rückzugsraum ohne Ballspiele, Rennen, Springen etc.
- Während der Pausen darf nicht zwischen Pausen-
und Innenhof gewechselt werden.
- In der Mittagspause (zwischen Vormittags- und
Nachmittagsunterricht) können sich die Schüler im
Aufenthaltsraum und auch im Erdgeschoss des Schulgebäudes
aufhalten. Der Flur zum Lehrerzimmer und das Obergeschoss samt Treppen
gehören nicht zum Aufenthaltsbereich in der Mittagspause. Die
Schüler verhalten sich während der Mittagspause leise, damit
andere Schüler, die etwas arbeiten möchten, nicht
gestört werden.
- City-Roller sind wie Fahrräder bei den
Fahrradständern zu parken. Auf dem Schulgelände darf nicht
gefahren werden.
- Der laufende Unterricht darf nicht durch laute
Schüler im Außenbereich gestört werden.
- Schneeballwerfen ist nicht gestattet.
Sporthalle
- In den schmalen
Gängen darf nicht gerannt und gedrängelt werden.
- Umkleideräume sind nur zum Umkleiden da.
- Die
Halle darf nur zusammen mit dem Sportlehrer und nur
mit sauberen Turnschuhen, mit abriebfesten
Sohlen betreten werden.
- Aus
hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist das Kaugummikauen,
das Tragen von Schmuck und Uhren
in der Halle auf keinen Fall gestattet.
Weitere Regelungen
- Rauchen, Drogen und
Alkoholkonsum sind im Schulbereich für Schüler verboten.
- Jeder entsorgt seinen
Müll in die bereitgestellten Mülleimer.
- Das Eigentum anderer
darf
nicht mutwillig beschädigt werden. Drängeln,
Schubsen und Schneeballwerfen sind auch an den Bushaltestellen, am
Bahnhof und auf dem Schulweg verboten.
Wenn
wir
uns alle an
diese Regeln
halten,
können wir uns alle
in unserer Schule wohlfühlen.
Immendingen,
im Juli 2009
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